Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Österreichischen Notariatskammer http://www.notar.at/ Die für das Notariat maßgeblichen berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Notariatsordnung vom 25.7.1871 in der ab 1.6.1999 geltenden Fassung, BGBl. I 1999/72, enthalten. Die gesetzlichen Regelungen betreffend das Erfordernis der notariellen Errichtung einiger Rechtsgeschäfte finden sich großteils im Notariatsaktgesetz vom 25.7.1871, BGBl. I 1999/191. Beide Gesetze sind in der jeweils geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem-RIS des Bundeskanzleramtes unter http://www.ris.bka.gv.at kostenlos abrufbar.